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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

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Tefano
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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  anna_maria007 Mi 2 März - 9:27:40

Hallo zusammen,

ich möchte euch folgenden Sachverhalt schildern:

Ich habe am Donnerstag, 04. Februar 2016 dem User "psicop" 4 Karten für das Spiel in Leverkusen am 06. Februar selbstverständlich zum orig. Preis verkauft. Zwei dieser Karten waren neutrale Sitzer auf der Gegentribüne die ich über Bayer 04 bestellt hatte.
Beim User "psicop" ist kurzfristig ein Mitfahrer ausgefallen, sodass er eine Karte vorm Stadion zum orig. Preis verkauft hat.


Vorgestern erhielt ich ein 7-seitiges Schreiben einer Anwaltskanzlei. Dieses Schreiben erlegt mir eine Vertragsstrafe von 250,00 € (!!!) auf und ich muss eine Verzichtserklärung unterschreiben. Zur Last gelegt wird mir der Verkauf der Karte vor dem Stadion.

Daraufhin habe ich gestern Kontakt mit dem Leiter der Ticketing Abteilung von Bayer 04 gehabt und habe ihm die Situation geschildert.
Ich habe ihm gesagt, dass sich erst morgens (also am Spieltag selbst) ergeben hat, dass ein Mitfahrer verhindert war und deshalb eine Karte über war. Aufgrund der Kürze der Zeit wäre die Einstellung in die offizielle Ticketbörse von Bayer 04 nicht mehr möglich gewesen und deshalb hätten wir gar keine andere Wahl gehabt (außer den Platz leer lassen) als die Karte zum orig. Preis vorm Stadion zu verkaufen. Das interessiert die bei Bayer aber nicht, haben nur auf die AGB's verwiesen. Ich habe das selbe Schreiben das ich an Bayer geschickt hab auch nochmal an die Anwaltskanzlei geschickt.  


Übrigens passt der ganze Ablauf auch zu einem Fall über den ein Mitglied im Forum letzte Saison kurz nach dem Spiel in Leverkusen berichtete. Das war ähnlich, damals hatte sich ein Bekannter über ein 3-Spiele Package Karten für unser Spiel in Leverkusen gesichert. Die Karten für ein anderes Spiel aus diesem 3er Package das er gekauft hatte, hatte er ebenfalls zum orig. Preis verkauft. Die Person bekam damals ebenfalls ein Schreiben einer Kanzlei + die Vertragsstrafe.

Ich habe den User "psicop" über den Vorfall in Kenntnis gesetzt und ihm sowohl das Schreiben der Anwaltskanzlei als auch die Antwort des Leiters der Ticketing Abteilung von Bayer 04 weitergeleitet. Er hat mir mitgeteilt, dass wie bereits beschrieben kurzfristig eine Person bei Ihnen abgesagt hätte und er die Karte am Spieltag zum orig. Preis vor dem Stadion verkauft habe. Zur Kostenübernahme hat er sich bis dato noch nicht geäußert.
Ganz egal wie übertrieben man die Strafe von Bayer 04 finden mag (250 € dafür, dass man Karten kurzfristig vorm Stadion zum orig. Preis verkauft, finde ich persönlich auch übertrieben) habe ich dem User "psicop" die Karten im Vertrauen und zur Eigennutzung 2 Tage vor dem Spiel verkauft, er war für die Karten verantwortlich und hat die Karte vor dem Stadion verkauft und deshalb möchte ich die Strafe von 250,00 € vom User "psicop" erstattet haben.

Ich möchte hier nochmal an die Leute appellieren verantwortungsvoll mit Karten umzugehen. So manch einer der mich schon belächelt hat, weil ich wenn ich FCB-Tickets von anderen bekomme mit den Personen bis zur Eingangskontrolle gehen, wissen jetzt vllt. dass das gar nicht so lächerlich und unbegründet war und in Zukunft auch ist.

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anna_maria007

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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  bazi_1900 Mi 2 März - 10:15:53

Auf keinen Fall zahlen! Ich meine ich hätte in nem anderen Forum gelesen, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, auch wenn es laut AGB verboten ist. Würde im Zweifel einen Anwalt dazu holen - oder jemand kennt sich hier besser damit aus.
bazi_1900
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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  Gianni85 Mi 2 März - 10:26:34

Diese AGB ist das Papier nicht wert, auf das sie gedruckt ist. Sprich: mit deutschem Recht nicht vereinbar. Erst einmal gilt bei so etwas: keine vorschnelle Kontaktaufnahme und keine Unterlassungserklärung unterschreiben, erst recht nicht zahlen. Tickets sind nach der momentanen Rechtsprechung verkehrsfähige Güter, sofern sie nicht auf einen Namen lauten und umgeschrieben werden müssen (vgl. Unterscheidung Inhaber-/Namenspapiere). Diese Abmahnanwälte wissen sehr genau, dass sie sich mit dem Prozdere auf Glatteis begeben. Sie machen das nur, weil ihr Geschäftsmodell auf Druck und Angst basiert. Ich würde mich in einem ersten Schritt an die Verbraucherschutzzentrale NRW wenden. Dort ist der Erstkontakt kostenlos.

Gianni85

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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  MiWo85 Mi 2 März - 11:17:20

Falls du selbst noch nicht recherchiert haben solltest, schau mal in folgenden Thread rein:

https://rechti.de/thread/abmahnung-von-bayer-leverkusen.8066/

Bzw. frage mal die anderen wie sie im letzten Jahr mit dem Anwaltsschreiben verblieben sind. Beim groben Überfliegen des Forums dürften es mindestens 5-6 Leute gewesen sein die in der gleichen Situation waren wie du!

Viel Erfolg und halte uns bitte auf dem Laufenden.

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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  anna_maria007 Mi 2 März - 11:30:45

vielen Dank für eure Hinweise.

Ich weiß von dem Fall damals, dass die Person sich einen Anwalt genommen hat, der Anwalt hat einen Vergleich erzielen können.
Aber ich Endeffekt wurde der Betrag den man mit dem Vergleich gespart hatte fast 1:1 an den Anwalt als Honorar bezahlt. Also im Endeffekt vollkommen unnötig.

Ich werde sicherlich nicht weil andere Leute meine Karten vor dem Stadion verkauft haben riskieren eine höhere Strafe o.ä. bezahlen zu müssen.

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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  anna_maria007 Mi 2 März - 12:26:26

Gerade hat mir ein Mitglied aus dem Forum von einem gleichgelagerten Fall eines Bekannten erzählt.
Der das bestätigt was ich eben geschrieben habe --> Anwalt --> Vergleich --> Anwaltshonorar

Von allen Hobbyjuristen hier im Forum gut gemeinte Ratschläge ist alles gut gemeint aber auf ein juristisches PINGPONG Spiel werde ich mich da nicht einlassen. Da ich ab nächster Woche 4 Wochen nicht im Lande bin werde ich Ende der Woche die Strafe zahlen.

User psicop hat die Karten verkauft, deshalb soll er auch dafür gradstehen und mir das Geld erstatten.

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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  Gianni85 Mi 2 März - 12:34:39

Wende dich zuerst an die Verbraucherzentrale...

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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  Tefano Mi 2 März - 13:18:34

Du darfst den Betrag auf KEINEN Fall bezahlen!!! Das ist ein Schuldeingeständnis und birgt noch mehr Risiken.

Um eine MODIFIZIERTE Unterlassenserklärung kommst du allerdings nicht rum. Gibst du die nicht ab, kann ein Vollstreckungsbeschluss gegen dich erwirkt werden. Dann wird es richtig teuer!

Würde einen Anwalt nehmen, da der dir eine modifizierte Unterlassenserklärung auf deinen Fall generiert. Er kümmert sich auch um alles weitere.

Ruf Dr. Wachs in Hamburf ab. Absoluter Experte auf dem Gebiet. Er nimmt ca. 150 Euro pauschal für alles und du hast Ruhe. Und dazu 100 Euro gespart.
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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  anna_maria007 Mi 2 März - 13:42:08

BITTE erspart mit und allen anderen hier irgendwelches gefährliche Halbwissen !! Wenn ihr Hand und stichfeste Infos habt bitte per PN. ABER WIE GESAGT BITTE KEIN GEFÄHRLICHES HALBWISSEN DASS IHR AUS IRGENDWELCHEN FOREN HABT !!

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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  balibooo Mi 2 März - 13:55:50

Die Leute hier versuchen nur dir zu helfen und Tipps zu geben Exclamation Exclamation Exclamation
balibooo
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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  anna_maria007 Mi 2 März - 14:09:00

ja, das ist alles schön und gut. Nur leider helfen mir irgendwelche Sachen die die Leute in Foren aufschnappen (wo jeder Id...irgendwelchen Sch...schreiben) kann nicht weiter.
Und wenn ich selbst nicht betroffen bin kann ich auch gut schreiben BEZAHL einfach nicht, reagier einfach nicht oder ähnliches, die Leute haben nachher den Ärger nicht am Backen.

Von einem Freund der etwas in der Rechtmaterie drin ist (wo ich also drauf vertrauen kann )weiß ich jetzt zumindest, dass wenn ich NICHT reagiere, die Kanzlei einen vollstreckbaren Titel gegen mich hat. Ob die Kanzlei den Titel dann wirklich vollstreckt oder nicht, kann mir natürlich keiner sagen. ICH, will es wie gesagt wegen anderer Leute verschulden nicht soweit kommen lassen, dann reden wir nämlich bei weitem nicht mehr von "nur" 250 €.Das heißt ich müsste auf jeden Fall eine modifizirte Unterlassungserklärung  durch einen Anwalt aufsetzen lassen.
Und dann sind wir wieder Thema, der Anwalt bekommt pauschal 150 € für einer modifizierte Unterlassungserklärung die die Strafe halbiert auf 125 €.
Dann bezahle ich 125 € Strafe + 150 € Anwalt = 275 €. Dann bezahle ich gleich die Strafe besser.

Nicht falsch verstehen balibooo, ich bin für jede wirkliche Hilfe dankbar aber NICHT für einfach in den Raum geworfenen Parolen wie oben schon genannt und die Leute wissen nicht was dahinter stecken kann. Sowas nervt einfach !

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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  schoolli Do 3 März - 17:55:34

Wie hat denn überhaupt Bayer 04 den Kartenverkauf mitbekommen?
Hab ich was überlesen?Hat der Kartenkäufer bei Bayer ,,gepetzt,,?
schoolli
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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  anna_maria007 Fr 4 März - 15:58:21

Das kann ich dir nicht sagen.
Da aber jemand der ne Karte zum Originalpreis vorm Stadion kauft in meinen Augen keinen Grund hat zu petzen vermute ich eher mal das es ein Testkäufer war.
Aber das ist nur eine Vermutung.

anna_maria007

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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  Gianni85 Fr 4 März - 16:58:29

Ich weiß ja nicht. Ich versteh zwar, dass du verärgert bist, aber in dem Thread erkenne ich jetzt nicht gerade viele "Parolen", wie du das nennst. Außerdem finde ich den pauschalen Vorwurf von "gefährlichem Halbwissen" schlichtweg ungerechtfertigt. By the way, viel Erfolg bei der Sache!

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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  psicop Mo 7 März - 14:58:57

Ich äußere mich jetzt auch mal zu dem Vorgang, da ich jetzt alles gemacht habe, um zu helfen und mich erst dann äußern wollte.

Da ich glücklicherweise von der gleichen Kanzlei vertreten werde, konnte ich herausfinden, dass es sich bei dem Fall nicht um die von uns zum Originalpreis weiterverkaufte handelt. Leider hat derjenige der eine der anderen Karten genutzt hat und diese aufwerten musste, warum auch immer, angeblich gesagt, er hätte die vorm Stadion gekauft. Dies habe ich dem zuständigen Anwalt bei der Kanzlei nun so geschildert und er schaut jetzt, in wieweit Bayer da gesprächsbereit ist.

Alles weitere steht leider nicht in meiner Macht.



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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  balibooo Mi 9 März - 15:09:22

Wir sind gespannt wie´s in diesem Fall weitergeht
balibooo
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ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf  zum orig. Preis !  User "psicop" Empty Re: ACHTUNG ! Vertragsstrafe trotz Verkauf zum orig. Preis ! User "psicop"

Beitrag  kiramba Mi 9 März - 20:55:50

Und reagiert anna maria drauf und legt Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein passiert garnix mehr.

Und die Kanzlei keinen vollstreckbaren Titel und von Leverkusen wird nixmehr kommen....


Denn wie man sooo in gidf.de herausfindet ist Leverkusen nie vor Gericht gezogen mit den Mahnbescheiden. Entweder man zahlte sofort oder legte Wiederspruch ein und kam nichtsmehr. Und Wiederspruch kanns auch ohne Anwalt einlegen. Gibt genug Vorlagen für.
Um das herauszufinden muss man nicht mal Hobbyjurist sein.

Gruss
kiramba
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